Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz bei Krüger-Bau-Bernau GmbH
Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber leisten einen wichtigen Beitrag zur Aufdeckung und Ahndung von Missständen. Allerdings gab es in der Vergangenheit immer wieder Fälle, in denen sie infolge einer Meldung von Missständen beruflich benachteiligt wurden. Ziel des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) ist es, Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber vor Benachteiligungen zu schützen und ihnen Rechtssicherheit zu geben. Ein weiteres Herzstück des HinSchG ist der bestmögliche Schutz ihrer Identität. Die externe Meldestelle itc-groth ist dabei zentrale Ansprechpartnerin.
Wichtiger Hinweis: Bitte beachten Sie: Eine vorsätzlich unwahre Meldung kann strafrechtliche Konsequenzen haben.
Es folgen die Kontaktdaten von unserer externen Meldestelle:
Rechtsanwalt Sven R. Johns
Johns Datenschutz GmbH
An der Kolonade 11
10117 Berlin